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Die Beschwerdeführer machen zunächst eine Gehörsverletzung geltend. Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV verlangt

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20. Dez. 12

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 843/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Aargau·DE·10 min·1
Teilweise Abweisung