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Die Beschwerdeführer haben gegen den angefochtenen Beschluss des Kantonsrats neben der Beschwerde an das Bundesgericht auch Stimmrechtsrekurs an den Regierungsrat des Kantons Zürich erhoben. In seinem Entscheid vom 10. Februar 2010 legte dieser in überzeugender Weise dar

2 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
6. Okt. 10

Politische Rechte

1C 22/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte·DE·20 min·1
Teilweise Gutheissung
26. Aug. 10

Politische Rechte

1C 103/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte·DE·24 min·1
Teilweise Gutheissung