Die Beschwerdeführer haben den Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 900.-- unter solidarischer Haftung zu entschädigen — Richter — Swissrulings
Die Beschwerdeführer haben den Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 900.-- unter solidarischer Haftung zu entschädigen