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Die Beschwerdeführer berufen sich schliesslich auf einen eigentlichen Beweisnotstand. Sie vertreten unter Hinweis auf Literaturstellen die Auffassung

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8. Feb. 13

Staatshaftung

4A 516/2012/I. zivilrechtliche Abteilung/Staatshaftung/Zurich·DE·18 min·2
Teilweise Abweisung