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Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der angefochtene Beschluss des Kantonsrats vom 30. November 2009 wird insoweit aufgehoben

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
6. Okt. 10

Politische Rechte

1C 22/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte·DE·20 min·1
Teilweise Gutheissung