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Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der angefochtene Beschluss des Kantonsrats vom 18. Januar 2010 wird insoweit aufgehoben

1 Entscheide·0 Präsident·9 Aufrufe
26. Aug. 10

Politische Rechte

1C 103/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte·DE·24 min·14
Teilweise Gutheissung