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Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen. Das Urteil des Kantonsgerichts Wallis vom 30. September 2011 sowie der Entscheid des Staatsrats des Kantons Wallis vom 25. Mai 2011 werden aufgehoben. Die Sache wird zur weiteren Behandlung im Sinne der Erwägungen an den Staatsrat des Kantons Wallis bzw. zur Neuregelung der Kosten-

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