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Die Beschwerde richtet sich gegen die Einstellung des Verfahrens nach Art. 319 StPO. Das Obergericht hat als letzte kantonale Instanz auf Beschwerde hin entschieden. Sein Beschluss unterliegt der Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht (Art. 78 ff. BGG)

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29. März 12

Strafprozess

1B 10/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/Lucerne·DE·13 min·1
Gutheissung