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Die Beschwerde ist teilweise gutzuheissen. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend werden die Beschwerdeführerinnen

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20. Nov. 12

Gesellschaftsrecht

4A 373/2012/I. zivilrechtliche Abteilung/Gesellschaftsrecht/Zurich·DE·24 min·2
Teilweise Gutheissung