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Die Beschwerde ist abzuweisen. Die Beschwerdeführer ersuchen um die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (Art. 64 BGG). Sie machen geltend

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14. März 13

Strafprozess

1B 711/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·19 min·17
Abweisung