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Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist somit abzuweisen. Da die Eingabe keine ernsthaften Aussichten auf Erfolg hatte

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17. März 11

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 877/2010/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/StGallen·DE·9 min·11
Abweisung