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Die Argumentation des Beschwerdeführers 1 ist nicht stichhaltig. Die Vorinstanz hat im angeführten Schreiben vom 27. Oktober 2009 den Beschwerdeführer 2 unter anderem aufgefordert

1 Entscheide·1 Präsident·1 Aufrufe
25. März 11

Ökologisches Gleichgewicht

1C 550/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht/BaselStadt·DE·11 min·14
Teilweise Abweisung