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Die Anfechtung einer Ermessensveranlagung verlangt zunächst eine qualifizierte Begründung. Der Einwand

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22. Juni 11

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 203/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Zurich·DE·9 min·1
Teilweise Abweisung