Der Regierungsrat äusserte sich am 27. März 2012 unter grundsätzlichem Festhalten an seinem Standpunkt nochmals zur Eingabe des Verwaltungsgerichts — Richter — Swissrulings
Der Regierungsrat äusserte sich am 27. März 2012 unter grundsätzlichem Festhalten an seinem Standpunkt nochmals zur Eingabe des Verwaltungsgerichts