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Der Präsident der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts hat am 2. Juni 2009 ein Gesuch der Beschwerdeführerinnen um vorsorgliche Massnahmen (Betreiben des "Gipfelischiffs" während des bundesgerichtlichen Verfahrens) abgewiesen

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21. Okt. 09

Verwaltungsverfahren

2C 218/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Verwaltungsverfahren/Zurich·DE·5 min·12
Teilweise Abweisung