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Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 2 ZGB). Wann ein solcher Missbrauch vorliegt

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15. Apr. 13

Vertragsrecht

4A 623/2012/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·18 min·1
Teilweise Gutheissung