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Der Beschwerdeführer 2 begründet seine Beschwer wie folgt: Infolge der Zahlungsunfähigkeit des Beschwerdeführers 1 sei er standesrechtlich verpflichtet gewesen

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8. Juni 11

Familienrecht

5D 78/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Familienrecht·DE·7 min·2
Abweisung