Der Beschwerdeführer 1 ist Eigentümer des direkt angrenzenden Grundstücks Hönggerstrasse 22. Als solcher ist er durch das Bauvorhaben besonders betroffen — Richter — Swissrulings
Der Beschwerdeführer 1 ist Eigentümer des direkt angrenzenden Grundstücks Hönggerstrasse 22. Als solcher ist er durch das Bauvorhaben besonders betroffen