Skip to content

Der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege wird in erster Linie durch das kantonale Prozessrecht geregelt. Unabhängig davon besteht ein solcher Anspruch auf Grund von Art. 29 Abs. 3 BV. Während das Bundesgericht die Auslegung

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
8. Juni 11

Familienrecht

5D 78/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Familienrecht·DE·7 min·1
Abweisung