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Dem Gesuch der Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung bzw. vorsorgliche Massnahmen wurde mit Verfügung des Präsidenten der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung vom 29. Juni 2011 in dem Sinne teilweise entsprochen

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1. Juni 12

Unterrichtswesen und Berufsausbildung

2C 433/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Unterrichtswesen und Berufsausbildung/Schwyz·DE·40 min·14
Teilweise Gutheissung