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Dasselbe gilt mit Bezug auf die beantragte Befragung der Ehefrau bzw. deren Eltern: Die Ehefrau selber war in den Verfahren um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung regelmässig befragt worden

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22. Juni 12

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 925/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Zug·DE·17 min·1
Teilweise Abweisung