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Das Verwaltungsgericht bejahte die negative Standortgebundenheit der Modellsegelflugpiste i.S.v. Art. 24 lit. a RPG: Einerseits sei der Betrieb für die Anrainer mit einer erheblichen Lärmbelastung verbunden

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17. Juni 10

Ökologisches Gleichgewicht

1C 107/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht/Zurich·DE·15 min·1
Teilweise Abweisung