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Das Obergericht hat die Verletzung des Beschwerdeführers in seinen Persönlichkeitsrechten durch ein überwiegendes Interesse als gerechtfertigt betrachtet. Es ist davon ausgegangen

1 Entscheide·0 Präsident·3 Aufrufe
2. Juli 10

Personenrecht

5A 57/2010/II. zivilrechtliche Abteilung/Personenrecht/Zug·DE·23 min·2
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung