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Das Obergericht des Kantons Zürich wies den von den Beschwerdeführern gegen die erstinstanzliche Verfügung eingelegten Rekurs ab (Beschluss vom 5. Mai 2008)

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9. Nov. 09

Sachenrecht

5A 616/2009/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht·DE·19 min·1
Teilweise Abweisung