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Das Kantonsgericht hat die Beschwerdelegitimation des Vereins "Parteiloses Komitee Wohnliches Reinach" in Zweifel gezogen

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1. Juli 11

Politische Rechte

1C 203/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte/BaselLandschaft·DE·13 min·1
Teilweise Abweisung