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Das Bundesgericht erachtete den Anspruch der Beschwerdeführer auf rechtliches Gehör als verletzt

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8. Aug. 11

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

5A 336/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Schuldbetreibungs- und Konkursrecht/Zurich·DE·11 min·1
Teilweise Gutheissung