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Das Anliegen der Beschwerdeführer ist grundsätzlich berechtigt: Die streitige Planung bezweckt die Erhaltung

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30. Jan. 13

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 164/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Raumplanung und öffentliches Baurecht/Graubuenden·DE·49 min·2
Teilweise Gutheissung