Das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein Entscheid einer letzten kantonalen Instanz (Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG). Das Urteil ist im Rahmen eines Baubeschwerdeverfahrens ergangen — Richter — Swissrulings
Das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts ist ein Entscheid einer letzten kantonalen Instanz (Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG). Das Urteil ist im Rahmen eines Baubeschwerdeverfahrens ergangen