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Damit sind die Gerichtskosten entsprechend dem Verfahrensausgang den Beschwerdeführern nach Massgabe von Art. 65

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11. Mai 12

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 425/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Zurich·DE·4 min·1
Abweisung