Damit ist die Beschwerdeführerin 2 auch nicht zur Beschwerde gemäss Art. 17 Abs. 1 SchKG gegen den in diesem Verfahren erfolgten Freihandverkauf legitimiert — Richter — Swissrulings
Damit ist die Beschwerdeführerin 2 auch nicht zur Beschwerde gemäss Art. 17 Abs. 1 SchKG gegen den in diesem Verfahren erfolgten Freihandverkauf legitimiert