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D.________ (Beschwerdegegner). Der gewerblich genutzte Teil der Liegenschaft war bis Ende 2007 an einen Schreinereibetrieb vermietet. Neben einer Ölheizung verfügt die Liegenschaft der Beschwerdegegner über eine Holzfeuerheizung. Die Verbrennung des Holzes verursacht Rauch

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17. Jan. 11

Sachenrecht

5A 648/2010/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht/Schwyz·DE·14 min·1
Teilweise Abweisung