D gegen die oberhalb gelegenen Liegenschaften der Beschwerdeführer wegen der steilen Hanglage nur 2- bis 3-geschossig in Erscheinung treten. Der Kritik der Beschwerdeführer an den vorinstanzlichen Ausführungen zum Gebäudeabstand — Richter — Swissrulings
D gegen die oberhalb gelegenen Liegenschaften der Beschwerdeführer wegen der steilen Hanglage nur 2- bis 3-geschossig in Erscheinung treten. Der Kritik der Beschwerdeführer an den vorinstanzlichen Ausführungen zum Gebäudeabstand