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C.________ sowie D.________ beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Sie beantragen die Aufhebung der Entscheide des Verwaltungsgerichts vom 17. Juni 2009 sowie der Baukommission Dietikon vom 19. Dezember 2007. Die Bauherrschaft sei zu verpflichten

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