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C.________ bezahlten Kindergeldes zu bezahlen. Der Vater ist seinen Pflichten nicht nachgekommen. Darauf leitete B.________ die Betreibung ein. Im Rahmen des Rechtsöffnungsverfahrens erklärte der Amtsgerichtspräsident III von Luzern-Land das deutsche Urteil in der Schweiz als vollstreckbar (Entscheid vom 4. Juni 2009). Die Betreibung führte zu einem Verlustschein

1 Entscheide·0 Präsident·6 Aufrufe
31. Okt. 11

Familienrecht

5A 221/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Familienrecht/Lucerne·DE·37 min·16
LeitentscheidBGEGutheissung