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B.X.________ sind je hälftig Miteigentümer einer mit Einfamilienhaus

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17. Aug. 10

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 635/2010/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Lucerne·DE·3 min·1
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