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Beweisanträge rechtzeitig erfolgten. Daher ist auch die in diesem Zusammenhang erhobene Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht stichhaltig

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8. Feb. 13

Staatshaftung

4A 516/2012/I. zivilrechtliche Abteilung/Staatshaftung/Zurich·DE·18 min·12
Teilweise Abweisung