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Beurteilung der Buchungsvorgänge) nicht oder nur rudimentär behandelte. Von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs kann daher keine Rede sein

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20. Dez. 12

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

2C 843/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Öffentliche Finanzen & Abgaberecht/Aargau·DE·10 min·1
Teilweise Abweisung