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Betreuung während der letzten fünf Jahre zu schulden anerkannte. Die öffentliche letztwillige Verfügung enthielt weiter Vorschriften über die Teilung (Einräumung eines Wohnrechts)

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25. März 09

Erbrecht

5A 12/2009/II. zivilrechtliche Abteilung/Erbrecht/Solothurn·DE·26 min·15
Teilweise Abweisung