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Besucher der Siedlung "S.________" sowie die aus dem Grundbuch Berechtigten. Der Güterumschlag im Verkehr mit Eigentümern

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15. Aug. 12

Sachenrecht

5A 348/2012/II. zivilrechtliche Abteilung/Sachenrecht/Zurich·DE·19 min·1
Teilweise Abweisung