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Beschwerdegegenstand sei der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts über die Anerkennung oder Nichtanerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. die Asylerteilung oder Asylverweigerung. Weiter wird - was die Vorinstanz ausser Acht lässt - gesagt

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
15. Okt. 12

Bürgerrecht und Ausländerrecht

1C 195/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht·DE·17 min·1
LeitentscheidBGETeilweise Gutheissung