Beim umstrittenen Baugesuch handelt es sich um ein Gesuch für eine sogenannte Arealüberbauung. Arealüberbauungen dürfen nach aargauischem Recht in gewissen Punkten von der Regelbauweise abweichen — Richter — Swissrulings
Beim umstrittenen Baugesuch handelt es sich um ein Gesuch für eine sogenannte Arealüberbauung. Arealüberbauungen dürfen nach aargauischem Recht in gewissen Punkten von der Regelbauweise abweichen