Skip to content

Bei diesem Ausgang des Verfahrens werden die Beschwerdeführer kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1 BGG). Mit dem Entscheid in der Sache selbst wird das von den Beschwerdeführern gestellte Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung gegenstandslos

4 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
16. Apr. 13

Strafprozess

1B 134/2013/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/Zurich·DE·3 min·1
Nichteintreten
16. Apr. 13

Strafprozess

1B 132/2013/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/Zurich·DE·3 min·1
Nichteintreten
16. Apr. 13

Strafprozess

1B 133/2013/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/Zurich·DE·3 min·1
Nichteintreten
15. Apr. 13

Strafprozess

1B 131/2013/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/Zurich·DE·3 min·1
Nichteintreten