B.e Nach Durchführung des Schriftenwechsels urteilte das Obergericht in der Sache gleich wie zuvor das Bezirksgericht. Es erteilte den Beschwerdeführern den Befehl — Richter — Swissrulings
B.e Nach Durchführung des Schriftenwechsels urteilte das Obergericht in der Sache gleich wie zuvor das Bezirksgericht. Es erteilte den Beschwerdeführern den Befehl