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B.c Vor diesem Hintergrund hat das Schiedsgericht das Verfahren zunächst auf die Klärung der prozessualen Stellung der Beschwerdegegnerin 6 beschränkt. Mit Zwischenentscheid (Interim Award) vom 21. Juli 2008 hat es in der Folge gestützt auf Art. 142 pKSG das Verfahren ihr gegenüber eingestellt. Es hielt fest

1 Entscheide·0 Präsident
31. März 09

Schiedsgerichtsbarkeit

4A 428/2008/I. zivilrechtliche Abteilung/Schiedsgerichtsbarkeit·DE·11 min·9
Teilweise Abweisung