Skip to content

B.b Die Verfügung der EBK wurde von verschiedenen Betroffenen erfolglos beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. Das Gericht ging in seinem Urteil vom 3. September 2008 in Bezug auf X.________ davon aus

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe

Keine Entscheide gefunden.