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B.b Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich bestätigte diese Verfügung am 19. September 2011. X.________ müsse - so ihre Begründung - den Bewilligungsentscheid im Ausland abwarten

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
9. Jan. 12

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2D 58/2011/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht·DE·9 min·1
Teilweise Abweisung