B.________ nicht zur Verhandlung vom 29. März 2010. Mit zwei Eingaben vom 28. März 2010 ergänzten sie ihre Ausführungen zur örtlichen Unzuständigkeit. Mit Verfügung vom 29. März 2010 wies der Untersuchungsrichter des Bezirkes Meilen die erhobenen Einwendungen ab. Dagegen erhoben A.________