B.________ gegen die Auffangeinrichtung erhobene Klage auf Herausgabe des Freizügigkeitsguthabens wies das Verwaltungsgericht des Kantons Bern nach Beiladung der G.________ mit Entscheid vom 11. Juni 2008 ab — Richter — Swissrulings
B.________ gegen die Auffangeinrichtung erhobene Klage auf Herausgabe des Freizügigkeitsguthabens wies das Verwaltungsgericht des Kantons Bern nach Beiladung der G.________ mit Entscheid vom 11. Juni 2008 ab