Skip to content

B X.________ gelangten sowohl gegen die kommunale Verfügung auch als gegen diejenige der Baudirektion an die Baurekurskommission I des Kantons Zürich. Mit Entscheid vom 8. August 2008 vereinigte die Baurekurskommission I die beiden Verfahren

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe