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B-08.05). Eine Aktivität als Effektenhändler kann auch bei einem arbeitsteiligen Vorgehen im Rahmen einer Gruppe vorliegen: Die Bewilligungspflicht

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16. Juni 09

Wirtschaft

2C 749/2008/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Wirtschaft·DE·26 min·1
LeitentscheidBGETeilweise Gutheissung